Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Straßenverkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht
gefährdet." (§2 FeV)
Das bedeutet, dass derjenige, der körperlich eingeschränkt ist, eigenverantwortlich prüfen lassen muss, inwieweit Fahreignung besteht.
Dazu sollte man zuerst mit einem Arzt klären, welche Einschränkungen bestehen und ob diese die Fahreignung beeinflussen.
Sind Einschränkungen vorhanden, die es notwendig machen, am Kraftfahrzeug Um- oder Einbauten vorzunehmen, muss dies in den Führerschein eingetragen werden.
Die Straßenverkehrsbehörde schreibt dann im Einzelfall vor, ob weitere verkehrsmedizinische Gutachten erforderlich sind und welche Einbauten oder Zusatzeinrichtungen am Kraftfahrzeug angebracht
werden müssen. Anderenfalls riskieren Führerscheininhaber strafrechtliche Folgen z.B. durch "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" (§21 StVO) oder Probleme mit der Versicherung im Falle eines
Verkehrsunfalls.
Lassen Sie sich bitte bei uns beraten und finden Sie die passende Umbauvariante für sich heraus.
Wir halten für die behindertengerechte Fahrschulausbildung verschiedenste Möglichkeiten bereit.
Wir haben 2 Fahrzeuge zur Auswahl, einen VW Tiguan und einen Skoda Octavia.
Diese Fahrzeuge bieten die Möglichkeit, bei einer körperlichen Beeinträchtigung nachweisen zu können, dass man ein Fahrzeug mit gewissen Hilfsmitteln sicher im Verkehr führen kann. Unsere Fahrzeuge mit Automatikgetriebe können speziell für die behindertengerechte Ausbildung individuell umgebaut werden:
VW Tiguan
Skoda Octavia
Was bieten unsere Fahrzeuge?